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Rechtlicher Status des UL "Fascination"

Wir werden immer wieder daraufhin angesprochen, wie der rechtliche Status an den Vermögensteilen der untergegangenen Firmen von Wolfgang Dallach sei. Diese Frage wird besonders vor dem Hintergrund gestellt, dass in Tschechien eine Art "Nachfolgemodell" der Fascination angeboten wird.

Prinzipiell und vorweg möchte ich mal sagen, dass uns diese Frage gar nichts angeht, denn als Musterbetreuer haben wir einen ganz klar abgegrenzten Kundenkreis. Dennoch gibt es immer wieder Gerüchte, wenn hier eine unklare Situation ist.

Folgende Fakten sind mir bekannt:

  • Die SLA hat vom Insolvenzverwalter rechtsgültig die Vermögensteile der beiden untergegangenen Firmen "W.D. Flugzeugleichtbau GmbH" und "W.D. Aircraft GmbH" erworben. Die Verträge habe ich selbst gesehen. An der Gültigkeit gibt es keinen Zweifel.
  • Die Flugzeuge wurden seinerzeit in Tschechien gebaut von dem Unternehmen, das heute als "ULJIH" firmiert. Dazu wurden diesem Unternehmen Formen und Vorrichtungen zur Verfügung gestellt. Diese hat der Insolvenzverwalter ausdrücklich an SLA mit verkauft, sie befanden sich also nicht im Eigentum von ULJIH.
  • Interessant ist eine Klausel im Vertrag, dass der Insolvenzverwalter die Formen und Vorrichtungen zwar mit verkauft hat, er aber nicht verpflichtet ist, sie auch zu liefern. Falls er sie nicht liefern kann - weil der "Besitzer" in Tschechien die Herausgabe verweigert -, vermindert sich der Kaufpreis.
  • Streitig ist nun zwischen ULJIH und SLA, wem die Formen letztlich gehören. Nach Aussagen von Wolfgang Dallach, sind sie nie ULJIH übereignet worden, und ein entsprechendes Dokument habe ich auch nicht gesehen. Es ist auch nicht sehr wahrscheinlich, dass der Insolvenzverwalter etwas verkauft haben sollte, was gar nicht zur Insolvenzmasse gehörte.
  • Die Frage ist aber so lange nur von "akademischen Interesse", wie in den Formen und mit den Vorrichtungen nichts gebaut wird und SLA nicht gerichtlich gegen ULJIH vorgeht. Eine gütliche Einigung war wohl nicht möglich.

Bis zum klaren Beweis des Gegenteils ist es also möglich, dass ein in der Formen des ehemaligen Dallach-Unternehmens gebautes Flugzeug nicht legal entstanden wäre. SLA hätte dann das Recht, ein solches Flugzeug zu beschlagnahmen, wie man das mit gefälschten Turnschuhen und T-Shirts aus China auch schon erlebt hat.

Interessant kann die Frage der Eigentumsrechte allerdings auch dann schon werden, wenn bei ULJIH Ersatzteile für die Fascination gefertigt und an Kunden direkt verkauft werden. Die wären dann womöglich - da mit Vorrichtungen der ehemaligen Firma gebaut - auch nicht legal.

Die möglichen Ansprüche der SLA gegen Kunden von ULJIH verjähren auch nicht. Wenn ein Flugzeug aus Tschechien in die Europäische Union verkauft wird, kann SLA auch später noch dieses Flugzeug beschlagnahmen und vernichten lassen. Falls ein Flugzeug also illegal gebaut worden wäre, ginge ein Kunde somit ein erhebliches Risiko ein, denn er hätte danach zwar einen Schadenersatzanspruch gegen ULJIH; ob der aber durchsetzbar ist, ist unklar. Gleiches gilt - zumindest theoretisch - auch für Ersatzteile.

Soweit stellt sich die Situation aus unserer Sicht als Musterbetreuer dar, der natürlich die Verpflichtung hat, die ihm bekannten Fakten den Betroffenen zur Kenntnis zu bringen.

- friedel weber -

 

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